Abgeschlossen
5. Dezember 2014 - 30. März 2015

Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (Anpassung des Höchstzinssatzes)

Mit der Revision soll der in Artikel 1 VKKG vom Bundesrat festgesetzte Höchstzins für Kredite, die in den Anwendungsbereich des Konsumkreditgesetzes fallen, auf das aktuelle Zinsniveau herabgesetzt werden.
Themen
Recht
Quelle
fedlex.admin.ch

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