Änderung der Verordnungen über die Tierverkehr-Datenbank, der Tierseuchenverordnung, über die Gebühren für den Tierverkehr, der Tierarzneimittelverordnung sowie über das Schlachten und die Fleischkontrolle
Änderung der Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank, der Tierseuchenverordnung, der Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr, der Tierarzneimittelverordnung sowie der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle
Alle in der Schweiz stehenden Equiden sollen ab 1. Januar 2011 auf einer zentralen Datenbank registriert und diejenigen, die am 31. Dezember ihres Geburtsjahres noch leben, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Eine eindeutige Identifikation und Registrierung aller Equiden sind zur Kontrolle der Bestimmungen der Lebensmittelsicherheit sowie der Rückverfolgbarkeit und Überwachung der Tiergesundheit erforderlich. Darüber hinaus sind Äquivalenzbestrebungen zur EU weitere Gründe dafür: Dort ist per 1. Juli 2009 die Verordnung (EG) Nr. 504/2008, welche die Registrierung und Kennzeichnung der Equiden regelt, in Kraft getreten.