Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Änderungen des Sanktionenrechts)
Das Hauptanliegen des Vorentwurfs ist es, die Geldstrafe zurückzudrängen und
deren Vorrang gegenüber der Freiheitsstrafe sowie die Möglichkeit des bedingten Vollzugs von Geldstrafen abzuschaffen. Im Jugendstrafrecht soll die Altersobergrenze für den Vollzug von Massnahmen von 22 auf 25 Jahre erhöht werden.