Mit der vorliegenden Revision wird das Anliegen, das Kindeswohl ins Zentrum der Adoptionsentscheidung zu stellen, weiter gestärkt: Die Ermessensspielräume werden erweitert, indem die Möglichkeit eingeräumt wird, von gewissen Adoptionsvoraussetzungen abweichen zu können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht bzw. dieses nicht gefährdet wird. Dies führt vermehrt zu einer Beurteilung, die dem Einzelfall noch besser gerecht werden kann. Zudem soll die Stiefkindadoption für eingetragene Paare geöffnet und damit eine Gleichstellung von Kindern, die bereits heute in eingetragenen Partnerschaften aufwachsen, mit Kindern in ehelichen Gemeinschaften erreicht werden. Als Variante schlägt der Bundesrat zudem vor, die Stiefkindadoption auch für faktische, hetero- wie homosexuelle Lebensgemeinschaften zu öffnen.