Abgeschlossen
8. März 1999 - 23. April 1999

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Spitalfinanzierung)

Dem Thema Spitalfinanzierung kommt besondere Bedeutung zu, denn der Spitalsektor ist der kostenträchtigste Bereich des Gesundheitswesens. Künftig müssen die Kantone alle Versicherten gleich behandeln in dem Sinne, dass sie auch an die Hospitalisierung der Halbprivat- und Privatversicherten einen Beitrag leisten müssen.