Abgeschlossen
26. März 2014 - 4. Juli 2014

Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG)

Der Gesetzesentwurf soll einheitliche formell-gesetzliche Grundlagen für die Steuerung und die Organisation der Informationssicherheit im Bund schaffen. Der Vorentwurf erfasst unter anderem die Klassifizierung von Informationen, den Schutz von IKT-Mitteln, die Personensicherheitsprüfungen sowie das vereinheitlichte Betriebssicherheitsverfahren. Er sieht aufgrund der Anforderungen einer Informationsgesellschaft zudem eine behördenübergreifende Organisation der Informationssicherheit im Bund vor.