Abgeschlossen
18. März 1996 - 15. Juni 1996

Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer

Mit der vorgesehenen Änderung sollen die gesetzlichen Grundlagen für eine nachhaltige Finanzierung der Abwasser- und Abfallanlagen geschaffen werden. Anstelle von Bundessubventionen soll das Verursacherprinzip mit kostendeckenden Gebühren treten.
Quelle
fedlex.admin.ch

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