Abgeschlossen
17. Januar 2001 - 31. März 2001

Bundesgesetz über die elektronische Signatur (BGES)

Die elektronische Signatur soll der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden. Damit können Verträge in Zukunft auch auf elektronischem Weg geschlossen werden.
Dokumente
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Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.