Abgeschlossen
25. Februar 1998 - 20. April 1998

Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Bauprodukten

Die Hersteller von Bauprodukten haben auf dem europäischen Markt einen bedeutenden Wettbewerbsnachteil, weil im EWR und in der Schweiz unterschiedliche Regelungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten bestehen. Daraus erwachsen zusätzliche Kosten.