Abgeschlossen
10. April 2013 - 10. Juli 2013

Bundesgesetz über die Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken

Juristische Personen, die ideelle Zwecke verfolgen und deren Gewinn 20 000 Franken nicht überschreiten, sollen für die direkte Bundessteuer nicht besteuert werden, sofern diese Gewinne ausschliesslich und unwiderruflich diesen ideellen Zwecken gewidmet sind. Die Kantone sollen die Höhe der Freigrenze selbst festlegen können.