Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Verbesserung des Risikoausgleichs
Der Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats schlägt einen neuen Artikel 18a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) vor. Damit soll die Befristung des Risikoausgleichs zwischen den Krankenkassen aufgehoben werden. Ausserdem sollen zusätzliche Kriterien für den Risikoausgleich berücksichtigt werden: Ausser Geschlecht und Alter soll auch das erhöhte Krankheitsrisiko massgebend sein. Dieses wird erfasst durch den Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim oder durch Diagnosen aufgrund von krankheitsspezifischen Arzneimitteln.