Abgeschlossen
6. Oktober 1997 - 31. Januar 1998

Bundesgesetz über das Bundesgericht

Das neue Gesetz regelt die Organisation und die Zuständigkeiten des Bundesgerichts sowie die einzelnen Rechtsmittelverfahren. Es soll das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege (OG) und Teile des Bundesgesetzes vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege (BStP) ablösen.
Themen
Recht
Quelle
fedlex.admin.ch

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