Mit der Vorlage soll in einem neuen Bundesgesetz die geltenden Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes (LMG) vom 9. Oktober 1992 für Tabakprodukte übernommen werden. Hinzu kommen die für die Umsetzung der Motionen Humbel 11.3637, «Gesamtschweizerisch einheitliches Abgabealter für Tabakprodukte», und Tillmanns 00.3435, «Verbot der Tabakwerbung», erforderlichen Bestimmungen und allenfalls weitere Elemente.