Bundesgesetz und Verordnung über die politischen Rechte
Die Änderungen sollen den gezielten Einsatz elektronischer Mittel zur Erleichterung der Ausübung politischer Rechte, die frühere Verteilung des Stimm- und Wahlmaterials und die entsprechend erweiterte Pflicht der Bundeskanzlei zum elektronischen Angebot ermöglichen. Die gesetzliche Verankerung der Parteien durch eine entsprechende Registrierungsmöglichkeit und im Gegenzug entsprechende Erleichterungen können nicht nur Parteien, sondern auch Kantone entlasten.