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Abgeschlossen
19. November 2003 - 31. März 2004
Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (ERVG)
Die geplante Gesetzesrevision eröffnet die Möglichkeit, private Käuferrisiken zu decken. Die vorgesehene institutionelle Neupositionierung der Versicherung als öffentlich-rechtliche Anstalt ermöglicht eine zweckmässige Kompetenzverteilung sowie eine angemessene Steuerung und Aufsicht durch den Bund.
Über diese beiden hauptsächlichen Revisionsaspekte hinaus wurden alle geltenden Gesetzesbestimmungen überprüft und sollen nun in einer Totalrevision den heutigen Erfordernissen angepasst werden. Davon betroffen sind insbesondere die Bestimmungen über die Geschäftsgrundsätze, die Organisation, die Finanzen und die Wahrung der Bundesinteressen.