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Mit dem Auftrag, die Landwirtschaft möglichst zielgerichtet zu unterstützen schlagen wir vor, einige Bestimmungen der SBMV zu ändern. Die vorgesehenen Änderungen geben den Kantonen und damit auch den Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern mehr Handlungsspielraum bei der Gewährung, respektive Erhalt von Betriebshilfedarlehen. Zudem werden administrative Vereinfachungen bei den jährlichen Tilgungen möglich (analog SVV).