Inkraftsetzung Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) sowie Änderung der Ausführungsverordnung (VWIS) im Zusammenhang mit Massnahmen gegen Hooliganismus
Die geltende VWIS vom 27. Juni 2001 ist an das vom Parlament bereits verabschiedete Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) anzupassen. Die Änderung des BWIS soll gleichzeitig mit derjenigen der VWIS auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten.