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Die geltende VWIS vom 27. Juni 2001 ist an das vom Parlament bereits verabschiedete Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) anzupassen. Die Änderung des BWIS soll gleichzeitig mit derjenigen der VWIS auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten.