Abgeschlossen
21. August 1996 - 30. November 1996

Verfassungsbestimmung über die Transplantationsmedizin

Der vorgeschlagene neue Artikel 24decies der Bundesverfassung beauftragt den Bund mit dem Erlass von Vorschriften über den Umgang mit Organen, Geweben und Zellen. Dabei soll der Bund für den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit sorgen.
Quelle
fedlex.admin.ch

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