Abgeschlossen
22. Februar 2023 - 31. Mai 2023

Erwachsenenschutzrecht – Änderung des ZGB

Mit der Revision soll das seit 2013 geltende Erwachsenenschutzrecht punktuell verbessert werden. Insbesondere sollen nahestehende Personen besser in die Verfahren und Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) einbezogen werden. Zudem soll das Selbstbestimmungsrecht betroffener Personen weiter gestärkt werden. Damit trägt der Bundesrat der anfänglichen Kritik Rechnung und erfüllt verschiedene parlamentarische Vorstösse.