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Abgeschlossen
24. August 2022 - 24. November 2022
Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz
Das Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz (ISG) umfasst drei neue Verordnungen (Informationssicherheitsverordnung, Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen, Verordnung über das Betriebssicherheitsverfahren) und eine teilrevidierte Verordnung, so die Verordnung über die Identitätsverwaltungssysteme und Verzeichnisdienste des Bundes. Die wichtigste Änderung ist die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems bei allen Verwaltungseinheiten. Das Inkrafttreten des ISG ist auf Mitte 2023 geplant.