Abgeschlossen
27. August 2010 - 26. November 2010

Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen

In Umweltzonen dürfen nur vergleichsweise emissionsarme Fahrzeuge verkehren. Mit der Einrichtung solcher Zonen soll die Belastung der Umwelt durch Emissionen aus dem Strassenverkehr reduziert werden. Eine Änderung der Signalisationsverordnung und die neue Verordnung über die Umweltzonenvignette verschaffen den Kantonen die dafür erforderlichen Instrumente.