Die nächste Volkszählung wird neu konzipiert. Anstelle der Vollerhebung mit Fragebogen soll eine reine Registerzählung durchgeführt werden. Ergänzend sind periodische Stichprobenerhebungen in den Jahren 2010-2019 vorgesehen. Voraussetzung für die Registerzählung ist die Harmonisierung kantonaler und kommunaler Einwohnerregister. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) führt bei den Kantonen eine Vernehmlassung durch mit Fragen zur Umsetzung der Registerharmonisierung und zu den Themen, die in den Stichprobenerhebungen behandelt werden sollen.