Abgeschlossen
4. April 2012 - 6. August 2012

Erhöhung der Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen - Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung

Die Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen sollen von heute 25% auf 60%, in Ausnahmefällen bei besonders kostenintensiven Prüfungen auf bis zu 80% erhöht werden. Die Änderung bedingt eine Teilrevision der Berufsbildungsverordnung (BBV).
Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.