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Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats schickt den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts in die Vernehmlassung, wobei zu einzelnen Bestimmungen Varianten präsentiert werden. Es werden u.a. verschiedene Anpassungen an den bestehenden Strafrahmen des Sexualstrafrechts, die Neuformulierung des Tatbestands der Vergewaltigung (Art. 190 StGB) sowie die Einführung eines neuen Grundtatbestands des sexuellen Übergriffs vorgeschlagen (Art. 187a StGB).