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28. Juni 2023 - 18. Oktober 2023

Verkehrsflächen für den Langsamverkehr

Die Vorlage beinhaltet eine Anpassung der fahrzeugtechnischen Vorschriften, der Kategorisierung, der Verhaltensvorschriften, der Signalisationsvorschriften und der Führerausbildung der zum Verkehr auf Radverkehrsflächen berechtigten Fahrzeuge. Es werden zudem die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Radstreifen mit baulichen Elementen schützen und spezifische Parkierungsflächen für Cargobikes und Bikes mit einem Anhänger errichten zu können. Damit wird eine kongruente und sichere Nutzung der vorhandenen Verkehrsflächen gefördert. Kindern ab 12 Jahren wird das Führen von langsamen E-Bikes ohne Führerausweis erlaubt, sofern sie von einer mindestens 18-jährigen Person beaufsichtigt werden. Die Anforderungen an die Verkehrsexperten und -expertinnen, die Fahrzeug- und Führerprüfungen abnehmen, werden angepasst.