Anpassung der Bestimmungen zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange im OR an die Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022
Analog zur EU sollen auch in der Schweiz bereits Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden (bisher 500 Mitarbeitende) über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption sowie die dazu ergriffenen Massnahmen Bericht erstatten müssen. Ausserdem wird die Berichterstattung neu zwingend durch eine unabhängige Fachperson überprüft. Im Unterschied zu den Unternehmen in der EU sollen die Unternehmen in der Schweiz die Wahl haben, sich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung entweder am EU-Standard oder an einem anderen gleichwertigen Standard zu orientieren.