Anpassung der Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (VWIS) im Rahmen des Gesetzgebungsprojekts BWIS I
Die Anpassung der Verordnung stützt sich auf die Revisionsentwurf zum Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120). Die vom Bundesrat am 17. August 2005 an das Parlament überwiesene Vorlage schafft die Grundlagen für die Bekämpfung von Gewalt im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen und verbessert die Möglichkeiten zur Beschlagnahme von Propaganda, die zur Gewalt aufruft. Mit der Anpassung der Verordnung werden die Ausführungsbestimmungen zur oben erwähnten Gesetzesrevision in die VWIS integriert.