Abgeschlossen
2. Dezember 2011 - 16. März 2012

Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons (Zuständigkeitsgesetz, ZUG)

Der Heimatkanton soll nichts mehr an die Sozialhilfeleistungen für seine Bürgerinnen und Bürger zahlen müssen, die in einem anderen Kanton Wohnsitz haben oder sich dort aufhalten, und von diesem unterstützt werden. Die Rückerstattungspflicht des Heimatkantons soll ersatzlos aufgehoben werden.