Die Diskussionen werden hauptsächlich zu den folgenden Vorschlägen geführt:
- Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre
- Flexibilisierung des Rentenalters dank der Einführung einer Vorruhestandsleistung (Überbrückungsrente) für bestimmte Personenkategorien
- Aufhebung der Witwenrente für kinderlose Frauen
- Änderung der Modalitäten für die Leistungsanpassung an die wirtschaftliche Entwicklung
Die konferenzielle Anhörung wird am 23. und 24. Mai durchgeführt.