03.428 Parlamentarische Initiative. Name und Bürgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung
Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative 03.428 „Name und Bürgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung (Leutenegger Oberholzer)“ Folge gegeben. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat daraufhin einen Entwurf zur Revision des Zivilgesetzbuches ausgearbeitet. Darin wird am Prinzip der lebenslangen Unveränderlichkeit des Namens festgehalten: Eheschliessung hat demnach keinerlei Auswirkungen auf den Namen. Die Brautleute können jedoch erklären, dass sie einen gemeinsamen Familiennamen tragen wollen (Ledignamen der Braut oder des Bräutigams).