Abgeschlossen
17. November 2021 - 4. März 2022

Überführung der Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur in das FinfraG

Überführung der vom Bundesrat gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung bis zum 31. Dezember 2021 befristet erlassenen Verordnung über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz in das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG).