Abgeschlossen
1. September 2014 - 2. Dezember 2014

Totalrevision der Chemikalienverordnung

Die Revision ist notwendig, um das global harmonisierte System (GHS) für die Einstufung und Kennzeichnung von Zubereitungen ab dem 1. Juni 2015 obligatorisch einzuführen. Die bisherigen Bestimmungen werden aufgehoben. Damit die Verordnung kohärent aufgebaut bleibt und zahlreiche Lücken zwischen den verbleibenden Artikeln vermieden werden können, ist eine Totalrevision erforderlich. Die Revision präzisiert auch die verschiedenen Akteure, die Chemikalien beziehen. Dazu wurden drei neue Definitionen eingeführt: Händlerin, berufliche Verwenderin und private Verwenderin. Diese Begriffe klären die Terminologie in den drei Amtssprachen und werden nun in der ganzen Verordnung konsequent verwendet.