Abgeschlossen
18. Juni 2007 - 15. September 2007

Teilrevision des Obligationenrechts (Haftung für gefährliche Hunde)

Personen, die gefährliche Hunde halten, sollen neu einer Gefährdungshaftung unterstellt werden. Als Varianten werden eine Ausdehnung der Gefährdungshaftung auf sämtliche Hundehalter und Hundehalterinnen und eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorgeschlagen.