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Am 1. August 2005 ist das neue Chemikalienrecht in Kraft getreten. Eine erste Revision auf Verordnungsstufe ist erforderlich, um einerseits die Fortschreibung des europäischen Rechts zu gewährleisten und andererseits, um Anpassungen und Korrekturen anzubringen, die aufgrund der Erfahrungen der ersten Monate nach dem Inkrafttreten gemacht wurden.