Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Mit dem geltenden Gesetz ist die Arbeitslosenversicherung (ALV) auf eine zu tiefe durchschnittliche Zahl von Arbeitslosen ausgerichtet und schreibt Fehlbeträge. Durch die vorgeschlagene Teilrevision werden die ALV auf eine längerfristig stabile und konjunkturneutrale Basis gestellt und befristete Massnahmen für den Schuldenabbau vorgeschlagen