Hauptziele der FSHG-Revision sind die Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes um die Bereiche Gesundheit, Soziales, Kunst (GSK), die Umsetzung der Erklärung von Bologna, die Anpassung der Zulassungsvoraussetzungen, die schaffung der Grundlagen für ein Akkreditierungs- und Qualitätssicherungssystem, die Stärkung der Autonomie der Träger von Fachhochschulen und der Zusammenarbeit, die vermehrt leistungsorientierte Finanzierung der Fachhochschulen sowie die Stärkung der angewandten Forschung und Entwicklung.