Teilrevision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG)
Die Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) nimmt die mehrheitsfähigen Änderungen des gescheiterten Revisionsentwurfs von 2018 wieder auf, entsprechend der Beurteilung des Bundesrates im Postulatsbericht «Revisionsbedarf Bundesgerichtsgesetz» vom 24. Januar 2024 («Kleine BGG-Revision»). Es handelt sich um Präzisierungen und Vereinheitlichungen, die Kodifizierung von Rechtsprechung, aber auch die Anpassung der Gerichtsorganisation und kleine Anpassungen des Verfahrens vor Bundesgericht, wie beispielsweise die Verjährung der Ersatzforderung bei unentgeltlicher Rechtspflege oder die Anwendung des vereinfachten Verfahrens (Einzelrichter). Auch enthalten sind die weiterhin zielführenden und mehrheitsfähigen Änderungen anderer Erlasse der Revision von 2018. Dabei handelt es sich mehrheitlich um aus den BGG-Änderungen logisch folgende oder gleichlautende Anpassungen oder redaktionelle Änderungen.