Teilrevision der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV)
Die Wasser- und Zugvogelreservate-Verordnung vom 21. Januar 1991 wird teilrevidiert. Einerseits um für den Umgang mit dem Kormoran (Schadenverhütung, Schadenerhebung, Regulation der Kolonien) Regeln aufzustellen, andererseits um die Voraussetzungen und die Bewilligungspflicht für die Regulierung von Beständen jagdbarer Tierarten in Wasser- und Zugvogelreservaten zu präzisieren. Weiter werden Anpassungwünsche der Kantone in den Objektblättern (Gebietsbeschreibungen, Schutzziele, Perimeter und besondere Bestimmungen) aufgenommen.