Abgeschlossen
22. Dezember 2014 - 23. März 2015

Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) (2. Etappe, Massnahmenpaket 1) und Teilrevision der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) zur Umsetzung der Mo. Eder 13.3393

Tierarzneimittelverordnung: Ziel des ersten Massnahmenpakets der zweiten Etappe der Teilrevision TAMV ist es, den Einsatz von Tierarzneimitteln transparenter und professioneller zu gestalten. Die fachgerechte Verschreibung, Abgabe sowie Anwendung von Tierarzneimitteln soll damit verbessert werden. Es werden unter anderem Massnahmen zur Minimierung von Antibiotikaresistenzen aufgenommen. <br /> Arzneimittel-Werbeverordnung: Der Bundesrat setzt die Anliegen der Motion Eder 13.3393 «Swissmedic-Zulassung eines Arzneimittels als erlaubtes Werbeelement» um. Die Zulassungsinhaberinnen sollen neu mit dem Zulassungsstatus (schriftlich wie auch bildlich) werben dürfen.