Abgeschlossen
25. November 2014 - 3. Februar 2015

Teilrevision der Medizinprodukteverordnung (MepV)

Die Schweiz ist durch das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (AGA) in das europäische System des Markzugangs für Medizinprodukte und deren Überwachung eingebunden. Mit der vorliegenden Revision sollen die Inhalte der EU-Durchführungsverordnung 920/2013 übernommen werden. Ziel ist die Erhöhung der Produktesicherheit und damit der Patienten- und Anwendersicherheit durch eine verschärfte Aufsicht des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic über die Konformitätsbewertungsstellen. Mit dieser Anpassung wird die durch das AGA geforderte Gleichwertigkeit der Gesetzgebungen aufrecht erhalten.
Quelle
fedlex.admin.ch

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