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7. Juni 2024 - 30. September 2024

Teilrevision der Signalisationsverordnung; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung

Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde

Der Bundesrat hat im Mai 2020 beschlossen, dass er im Signalisationswesen keine konkreten technischen Normen von privatrechtlichen Organisationen mehr für rechtsverbindlich erklären will. Er hat die Rechtsverbindlichkeitserklärungen gewisser Normen auf den 31. Dezember 2024 hin befristet. Die wichtigsten Inhalte dieser Normen sollen deshalb ins Bundesrecht überführt werden. Betreffend die weiteren Inhalte soll in der SSV festgehalten werden, dass die Signalisation nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen hat, sofern das Bundesrecht keine Vorgaben macht. Zur Diskussion gestellt werden zudem zwei neue Verordnungen des UVEK zur Wegweisung bei Anschlüssen und Verzweigungen auf Autobahnen und Autostrassen sowie zu den besonderen Markierungen. Bis anhin waren die betreffenden Inhalte lediglich in UVEK-Weisungen geregelt. Mit der Vorlage soll weiter die Motion 17.3952 Bühler «Zweisprachige Signalisation auf Autobahnen ermöglichen» umgesetzt werden. Ferner möchte der Bundesrat auf Autobahnen und Autostrassen neben dem unzulässigen Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ausdrücklich auch das unzulässige Rechtsvorbeifahren mit einer Ordnungsbusse belegen. Schliesslich soll der Kurs über Verkehrskunde (VKU) modernisiert und dessen Inhalt aktualisiert werden. Der VKU soll neu vor der Prüfung der Basistheorie besucht werden müssen.
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Quelle
fedlex.admin.ch

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