Die eidgenössische Jagdverordnung soll den heutigen Bedürfnissen angepasst werden. Dazu beabsichtigt der Bund, den Wildtierschutz durch die Einführung von Wildruhezonen zu stärken und den Kantonen im Falle erheblicher Konflikte einen pragmatischeren Umgang mit geschützten Arten, insbesondere Grossraubtieren, zu ermöglichen.