Abgeschlossen
20. September 2002 - 20. Dezember 2002

Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG)

Wer künftig eine Waffe erwerben will, muss dazu bei den zuständigen kantonalen Behörden einen Waffenerwerbsschein beantragen. Damit wird der Unterschied zwischen dem privaten und dem professionellen Handel aufgehoben. Zudem werden Soft Air Guns und Imitationswaffen dem Waffengesetz unterstellt.
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Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.