Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen
Gegenstand der Vernehmlassung sind die Revisionsentwürfe der Verordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitäts- Anerkennungsverordnung, MAV, SR 413.11) vom 15. Februar 1995 und der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen vom 16. Januar/15. Februar 1995 (BBl 1995 II 318; BBI 2004 241; BBI 2011 2781; BBI 2016 8429). Die Vorlagen wurden im Rahmen des seit 2018 gemeinsam durch das WBF und die EDK geführten Projekts «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» erarbeitet. Gemeinsam mit der MAV wird auch das analoge Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) revidiert. Da die Entwürfe der revidierten MAV und des revidierten MAR materiell identisch sind und die Rückmeldungen aus dieser Vernehmlassung zusammen mit der EDK ausgewertet und berücksichtigt werden, verzichtet die EDK ihrerseits auf die Durchführung einer kantonalen Anhörung. Der Revisionsentwurf der MAV setzt inhaltlich das bildungspolitische Ziel von Bund und Kantonen der langfristigen Sicherstellung des prüfungsfreien Zugangs zu den universitären Hochschulen mit der gymnasialen Maturität um, indem die Erlangung der allgemeinen Studierfähigkeit und der vertieften Gesellschaftsreife gestärkt werden und die gymnasiale Ausbildung den aktuellen und zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung trägt. Zudem werden mit dieser Vorlage die Grundlagen für eine grössere Vergleichbarkeit der Maturitätszeugnisse geschaffen und die Rahmenbedingungen für den Unterricht an den Gymnasien gestärkt. Die Anpassung der Verwaltungsvereinbarung ist aufgrund der neueren Corporate- Governance-Standards des Bundes und gewisser Änderungen in der Organisation und Finanzierung der Geschäftsstelle der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) angezeigt.