Revision der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV)
Mit der Revision der Chemikalienverordnung führt die Schweiz analog zur EU das im Rahmen der Vereinten Nationen entwickelte neue Chemikalienklassierungssystem auf den 1. Juni 2015 ein. Es harmonisiert weltweit die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien. Dadurch muss auch die Störfallverordnung (StFV) revidiert werden, da ihr Geltungsbereich von dieser Einstufung abhängt. Verbunden mit dieser notwendigen Revision soll gleichzeitig eine Optimierung vorgenommen werden. Sie reduziert die Anzahl der StFV unterstellten Betriebe, fokussiert stärker auf die störfallrelevanten Anlagen, stärkt den systematischen Umgang mit Sicherheitsmassnahmen und gibt klare Vorgaben für die behördlichen Kontrollen und die Information der Öffentlichkeit.Der Revisionsentwurf und der Erläuterungsbericht der StFV stehen auf der Webseite des Bundesamtes für Umwelt bis am 31. Dezember 2014 zur Verfügung.