Anpassung der StromVV, welche im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 des Bundesrates steht.
Sie umfasst folgende Massnahmen:
” Eine marktgerechte Anpassung des WACC, welche die notwendigen Investitionen in das Verteil- und Übertragungsnetz nachhaltiger als die gegenwärtige Regelung stützen soll.
” Anpassung bei der Preisregulierung für feste Endkunden, welche zukünftig alleine auf Basis der Gestehungskosten erfolgen soll.
” Abbau von Investitionshemmnissen für die SBB bei Partnerwerken, welche sowohl für die Produktion von 50 Hz Strom als auch für 16,7 Hz Strom (mittels Frequenzumrichter) verwendet werden.
” Weitere kleinere Anpassungen rein formaler Natur bzw. aufgrund der Umsetzung von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts.