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Im Hinblick auf das Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmungen vom 20. Juni 2014 zum Steuererlass (BBl 2014 5169) ist gestützt auf die Delegationsnorm von Artikel 167f DBG die Steuererlassverordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 19. Dezember 1994 zu überarbeiten. Die revidierte Verordnung soll gleichzeitig mit dem Steuererlassgesetz auf den 1. Januar 2016 in Kraft treten.