Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1
Das erste Paket (4 voneinander unabhängige Botschaften) enthält Massnahmen in den Bereichen Risikoausgleich, Spitalfinanzierung, Pflegefinanzierung, Vertragsfreiheit, Prämienverbilligung und Kostenbeteiligung.
In der Woche vom 19. April 2004 wird eine konferenzielle Vernehmlassung in mehreren Blöcken durchgeführt.
Bis zum 27. April 2004 können zudem ergänzende schriftliche Vernehmlassungsberichte eingereicht werden.