Abgeschlossen
25. Mai 2016 - 15. September 2016

Änderung von Art. 69 der Spielbankenverordnung

Den Spielbanken, deren Standortregion wirtschaftlich von ausgeprägt saisonalem Tourismus abhängig ist und die mit Rentabilitätsproblemen konfrontiert sind, soll erlaubt werden, die Tischspiele neu während höchstens 270 Tagen anstatt 60 Tagen im Jahr zu schliessen.