Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1051/2013 zur Änderung des Schengener Grenzkodex zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) sowie weitere Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht
Die Vernehmlassungsvorlage enthält einerseits die Übernahme und Umsetzung der Änderung des Schengener Grenzkodex (nachfolgend: SGK) zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands). Mit der Änderung des SGK werden zum einen die bestehenden Voraussetzungen und Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen präzisiert und ergänzt. Zum anderen wird den Schengen-Staaten neu die Möglichkeit eröffnet, die Binnengrenzkontrollen unter bestimmten Bedingungen befristet wieder einzuführen, wenn anlässlich einer Schengen-Evaluation eines Landes schwerwiegende Mängel in Bezug auf dessen Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen festgestellt werden. Die Übernahme dieser Änderung des SGK bedingt für nur geringfügige Anpassungen des Ausländergesetz (AuG). Darüber hinaus wurden in die Vernehmlassungsvorlage drei kleinere gesetzliche Anpassungen aufgenommen. Eine neue Rechtsgrundlage im AsylG regelt die Anerkennung von Asyl- und Wegweisungsentscheiden der Schengen/Dublin-Staaten. Ferner sollen durch Ergänzungen des AuG neu auch zuständige Gemeindebehörden Daten im zentralen Visa-Informationssystem (C-VIS) online abfragen können. Schliesslich ist im AuG klarzustellen, dass die Anordnung der Durchsetzungshaft gegenüber Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen ist, die das 15. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben.